Schulungen – Seminare

Mit unseren Ausbil­dungen erhalten Sie Rechts­si­cherheit. Unsere Unter­wei­sungen entsprechen den jewei­ligen DGUV Vorschriften.
Sie schützen Menschen­leben und sparen erheb­liche Kosten!

Übersicht Schulungen 

Sicher­heits­un­ter­wei­sungen – eine Unternehmerpflicht.

Unfälle und Gesund­heits­ge­fahren am Arbeits­platz entstehen meist durch mensch­liches Fehlver­halten. Eine wirksame Maßnahme zu der jeder Unter­nehmer verpflichtet ist, sind Unter­wei­sungen, die regel­mäßig und zielori­en­tiert erfolgen müssen.

Bei der Erstellung und Durch­führung von Unter­wei­sungen unter­stützen wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Brand­schutz
  • Sicherer Umgang mit Gabel­stapler, Kränen und Hubarbeitsbühnen
  • Ladungs­si­cherung
  • Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
  • Heben und Tragen
  • Umgang mit Gefahrstoffen/​Gefahrgut
  • Gerüste, Leitern und Tritte
  • Persön­liche Schutz­aus­rü­stung gegen Absturz
    Retten aus Höhen und Tiefen
    Anwen­der­schulung entspre­chend DGUV Regel 112–198 und 112–199
  • Erstun­ter­weisung für neue Mitarbeiter
  • Führungs­kräfte – Schulung
  • Branchen­spe­zi­fische Unterweisungen

Ausbildung zum Brandschutzhelfer 

Profi­tieren Sie durch unsere mehr als 10-​jährige Erfahrung im Bereich Brandschutz.

Externe Brandschutzbeauftragte - Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern - Umgang mit dem Feuerlöscher
Brandschutzhelfer-​Ausbildung z. B. sicherer Umgang mit Feuerlöscher

Unser Angebot:

  • Unter­wei­sungen zum betrieb­lichen Brand­schutz aller Mitar­beiter, Brandschutzübungen
  • Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern

Von vielen Feuer­ver­si­cherern wird die Bestellung eines externen Brand­schutz­be­auf­tragten und die Einführung einer Brand­schutz­or­ga­ni­sation mit Beitrags­nach­lässen belohnt.

Schützen Sie sich, Ihre Mitar­beiter, Ihre Sachwerte und Ihr Unternehmen.

Wir kommen zu Ihnen!
Bundesweit!
Wünschen Sie ein indivi­du­elles Angebot?

Gabelstaplerfahrer-​Ausbildung

Gabelstaplerfahrer-Ausbildung

Etwa jeder vierte Arbeits­unfall ereignet sich auf Trans­port­wegen im Betrieb. Jährlich ereignen sich laut der DGUV (Deutschen Gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung) rund 215.000 Unfälle, hiervon wären die meisten vermeidbar gewesen. Bei fast 20% dieser Unfälle waren Gabel­stapler oder Hubwagen beteiligt.

Wer in einem Betrieb einen Gabel­stapler oder ein ähnliches Gerät bewegen möchte/​soll, benötigt einen Fahrausweis und die schrift­liche Beauf­tragung des Unternehmers.

Unsere Ausbildung richtet sich genau nach den von den Berufs­genossen­schaften festge­legten Lerninhalten.

Ohne quali­fi­zierte Ausbildung bringt der Fahrer sich und andere in Gefahr. Diese Gefahren muss jeder Unter­nehmer von seinen Mitar­beitern abwenden, sonst drohen erheb­liche finan­zielle Belastungen durch Personen- und Sachscha­dens­re­gu­lierung, Bußgelder und Arbeitsausfall.

In unseren Schulungen erwerben Mitar­beiter, die mit einem Gabel­stapler arbeiten, alle Kennt­nisse und Fertig­keiten zum sicheren Bedienen von Flurför­der­zeugen nach DGUV Grundsatz 308–001.

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein indivi­du­elles Angebot.

Kranfahrer-​Ausbildung

Kranfahrer-Ausbildung

Durch unsach­gemäße Bedienung und nicht oder schlecht ausge­bil­deten Bedienern, setzen Sie Ihr Unter­nehmen sowie Ihre Mitar­beiter einem hohen Risiko aus. Oftmals kommt es sogar zur persön­lichen Haftung bei Personenschäden.

Deshalb ist eine quali­fi­zierte Ausbildung zwingend notwendig. In den Vorschriften der Berufs­genossen­schaften ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theore­ti­scher und prakti­scher Prüfung nachzu­weisen hat. Ein Kranschein ist also Pflicht. Wir bilden in folgenden Kranarten aus:

  • LKW-​Ladekrane
  • Turmdreh­krane
  • Brücken­krane
  • Portal­krane
  • Mobil­bau­krane
  • Autokrane

Unsere Kranaus­bildung deckt die Inhalte der DGUV Vorschrift 52, DGUV G 309–003 vollständig ab und berück­sichtigt auch die Vorkennt­nisse, die persön­liche Aufnah­me­fä­higkeit Ihrer Mitar­beiter sowie die betriebs­spe­zi­fi­schen Einsatz­be­din­gungen für Ihr Unternehmen.

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein indivi­du­elles Angebot.

Anschlagen von Lasten

Beim Kranbe­trieb ist das sachge­rechte Anschlagen von Lasten von entschei­dender Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden. Der Anschläger trägt bei diesen Tätig­keiten eine äußerst hohe Verant­wortung, auf diesen muss sich der Kranführer oftmals blind verlassen können.
Für das Anschlagen und den sicheren Hub sind insbe­sondere das Verhalten und die Kennt­nisse des Anschlägers wichtig. Aus diesem Grund muss, entspre­chend DGUV Regel 100–500 Kapitel 2.8, dieser Perso­nen­kreis zwingend im bestim­mungs­ge­mäßen Gebrauch von Anschlag­mitteln ausge­bildet sein. Hierzu gehört auch die augen­schein­liche Prüfung der Anschlagmittel.

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein indivi­du­elles Angebot.

Hubar­beits­bühnen

Bedienerausweis für Hebebühnen

Es ist eine der wichtigsten Aufgaben und eine Verpflichtung eines jeden Beschäf­tigten und Unter­nehmers, auf die Sicherheit und die körper­liche Unver­sehrtheit des anderen zu achten. In diesem Bestreben wurden sicher­heits­tech­nische Anfor­de­rungen für Hubar­beits­bühnen und deren Bediener erarbeitet.

Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 308–008 im April 2010 wurde erstmals von der DGUV eine einheit­liche Grundlage für die Ausbildung und Beauf­tragung von Bedienern von Hubar­beits­bühnen erlassen.

Wichtigstes Ziel unserer Ausbildung gemäß den Grund­sätzen der DGUV G 308–008 ist es, Ihren Mitar­beitern, Ihnen und Ihrem Unter­nehmen ein Höchstmaß an Arbeits­si­cherheit zu bieten und somit empfind­liche Belastungen durch Personen- und Sachscha­dens­re­gu­lierung, Bußgelder und Arbeitsausfall zu verhindern.

Ladungs­si­cherung 

Ladungssicherheit

Gerne bildet unser Sicher­heits­meister Kraft­verkehr Ihre Mitar­beiter auch im Bereich Ladungs­si­cherung nach VDI 2700a aus.

Warum?

Eine gute Ausbildung von Fahrer, Verlader und aller Betei­ligten spart Zeit und Kosten!

Weiß der Lkw- Fahrer worauf es ankommt?

Wer trägt Verantwortung?

Das sind Lkw-​Fahrer und dieje­nigen, die Fahrzeuge beladen bzw. die Ladung zur Verfügung stellen (Absender). Denn nur die, die direkten Einfluss auf die tatsäch­liche Beladung vor Ort haben, können die Ladungs­si­che­rungs­maß­nahmen durch­führen, und das sollte gemeinsam geschehen.

Verlader und Transporteur!

Warum Ladungs­si­cherung betreiben?

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit!

Wenn wir auf Achse sind, wollen wir sicher am Ziel ankommen. Wenn wir das schaffen, ist unterwegs auch nichts passiert, was wir zu verant­worten hätten. So nebenbei werden auch Trans­port­schäden vermieden, die in der Summe jedes Jahr mehrere 100 Millionen
EURO betragen, das motiviert zusätzlich.

Was muss der Verlader beachten?

Die beför­de­rungs­si­chere Beladung der Fahrzeuge. Dazu gehört das Stauen der Ladung sowie das Sichern auf dem Fahrzeug, und zwar so, dass die Ladung beim Transport nicht beschädigt wird. Dabei ist auch die Methode der Ladungs­si­cherung auszu­wählen und die erfor­der­lichen Siche­rungs­kräfte entspre­chend zu berechnen.

Was müssen wir Fahrer beachten?

Zur betriebs­si­cheren Beladung der Fahrzeuge und die Ladungs­si­cherung zählen:

  • Einhaltung der zuläs­sigen Abmes­sungen und Achslasten
  • Durchführung/​Kontrolle der Ladungssicherungsmaßnahmen
  • Unter­wegs­kon­trollen, z.B. Nachspannen der Zurrmittel