Baustel­len­si­cherheit

Baustellensicherheit

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Sicherheits- und Gesund­heits­schutz­ko­or­di­nator nach RAB 30

Regeln zum Arbeits­schutz auf Baustellen

Aufgabe des Koordi­nators ist es, Bauherren, Planer, Archi­tekten und ausfüh­rende Betriebe bei der Einbindung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesund­heits­schutzes in den verschie­denen Bauphasen zu beraten und zu unter­stützen. Arbeits­ab­läufe zu koordi­nieren damit gegen­seitige Gefähr­dungen und Unfälle während der Bauphase und auch bei späteren Wartungs­ar­beiten vermieden bezie­hungs­weise verhindert werden.

Zu den Aufgaben eines Koordi­nators für Baustel­len­si­cherheit gehört:

  • Erstellen der Baustellenvorankündigungen
  • Erstellen der Baustel­len­ordnung und Unter­weisung aller Gewerke
  • Prüfung von Dokumenten der Auftrag­nehmer vor Baubeginn
  • Erstellen und Fortschreiben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
  • Regel­mäßige Baustel­len­be­ge­hungen mit Dokumen­tation der festge­stellten Mängel und vorge­schla­genen Maßnahmen
  • Überprüfung der Arbeits­mittel nach Betriebs­si­cher­heits­ver­ordnung (BetrSichV)
  • Erstellen von Vorfahrts­re­ge­lungen beim Einsatz mehrerer Kräne
  • Unter­lagen für spätere Arbeiten (Instand­haltung, Wartung)

Hier kommt der Sicherheits- und Gesund­heits­schutz­ko­or­di­nator (SiGeKo) ins Spiel. Er ist Ansprech­partner und Berater für die Sicherheit aller Anwesenden auf der Baustelle und koordi­niert die Aktivi­täten der betei­ligten Firmen im Auftrag des Bauherren.

Über die Vorraus­set­zungen, ob für Ihr Bauvor­haben ein SiGeKo erfor­derlich ist und in welchem Umfang dieser tätig werden muss, infor­mieren wir Sie gerne in einem unver­bind­lichen Beratungsgespräch

Gefahrenstoffe Sanierung - Kontaminierter

Koordi­nation nach DGUV Regel 101–004

(ehem. BGR 128)

Gefah­ren­stoffe – Sanierung

Der Koordi­nator nach DGUV Regel 101–004 bzw. TRGS 524 berät und unter­stützt den Bauherren und die Bauleitung bei der Erstellung notwen­diger Dokumente, der Kommu­ni­kation mit Aufsichts­be­hörden, der Umsetzung und Dokumen­tation von gefahr­stoff­be­dingten Sanierungsmaßnahmen.

Zu dessen Aufgaben gehört:

  • Erstellung der Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
  • Gefähr­dungs­analyse
  • Erarbeitung des Arbeits- und Sicher­heits­planes (A+S‑Plan)
  • Erarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Überprüfung der Dokumente der Sanie­rungs­firma (Vorsor­ge­un­ter­su­chung, techn. Ausrü­stung, Sachkunde)
  • Unter­weisung aller Beteiligten
  • Überwa­chung der Sanie­rungs­ar­beiten, Dokumen­tation festge­stellter Mängel und notwen­digen Schutzmaßnahmen

Gerne infor­mieren wir Sie in einem unver­bind­lichen Gespräch über die für eine rechts­si­chere Sanierung erfor­der­lichen Maßnahmen.