Baustellensicherheit
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Aufgabe des Koordinators ist es, Bauherren, Planer, Architekten und ausführende Betriebe bei der Einbindung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Bauphasen zu beraten und zu unterstützen. Arbeitsabläufe zu koordinieren damit gegenseitige Gefährdungen und Unfälle während der Bauphase und auch bei späteren Wartungsarbeiten vermieden beziehungsweise verhindert werden.
Zu den Aufgaben eines Koordinators für Baustellensicherheit gehört:
- Erstellen der Baustellenvorankündigungen
- Erstellen der Baustellenordnung und Unterweisung aller Gewerke
- Prüfung von Dokumenten der Auftragnehmer vor Baubeginn
- Erstellen und Fortschreiben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
- Regelmäßige Baustellenbegehungen mit Dokumentation der festgestellten Mängel und vorgeschlagenen Maßnahmen
- Überprüfung der Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellen von Vorfahrtsregelungen beim Einsatz mehrerer Kräne
- Unterlagen für spätere Arbeiten (Instandhaltung, Wartung)
Hier kommt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ins Spiel. Er ist Ansprechpartner und Berater für die Sicherheit aller Anwesenden auf der Baustelle und koordiniert die Aktivitäten der beteiligten Firmen im Auftrag des Bauherren.
Über die Vorraussetzungen, ob für Ihr Bauvorhaben ein SiGeKo erforderlich ist und in welchem Umfang dieser tätig werden muss, informieren wir Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch
Koordination nach DGUV Regel 101–004
(ehem. BGR 128)
Gefahrenstoffe – Sanierung
Der Koordinator nach DGUV Regel 101–004 bzw. TRGS 524 berät und unterstützt den Bauherren und die Bauleitung bei der Erstellung notwendiger Dokumente, der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, der Umsetzung und Dokumentation von gefahrstoffbedingten Sanierungsmaßnahmen.
Zu dessen Aufgaben gehört:
- Erstellung der Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
- Gefährdungsanalyse
- Erarbeitung des Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S‑Plan)
- Erarbeitung von Betriebsanweisungen
- Überprüfung der Dokumente der Sanierungsfirma (Vorsorgeuntersuchung, techn. Ausrüstung, Sachkunde)
- Unterweisung aller Beteiligten
- Überwachung der Sanierungsarbeiten, Dokumentation festgestellter Mängel und notwendigen Schutzmaßnahmen
Gerne informieren wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch über die für eine rechtssichere Sanierung erforderlichen Maßnahmen.