Prüfservice
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für diese oder eventuell auch andere Prüfungen.
Keine Prüfung ist so teuer wie die Verletzung eines Mitarbeiters durch ungeprüfte Arbeitsmittel!
Elektrische Betriebsmittel
Seit dem 01.05.2014 hat die DGUV das Schriftenwerk grundlegend verändert. Aus der BGV A3 wurde die DGUV Vorschrift 3 und aus der GUV‑V A3 wurde die DGUV Vorschrift 4. Beide Vorschriften gelten für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Wir prüfen elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG).
Jede Werkstattmaschine, jeder Lötkolben, Kaffeemaschine und selbst ein Verlängerungskabel muss in bestimmten Abständen nach DGUV V3 überprüft und die Messergebnisse protokolliert werden.
Ortsfeste Geräte/Anlagen sind feststehende elektrische Verbraucher, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dies sind auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Ortsveränderliche Geräte sind elektrische Verbraucher, die während des Betriebes bzw. der Handhabung bewegt werden, oder die von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie am Stromnetz angeschlossen sind.
Für Ihre Sicherheit arbeiten wir 24/7, damit betriebliche Abläufe nicht mehr als unbedingt notwendig gestört werden.
Hebetechnik
Anschlagmittel, z. B. Ketten, Hebebänder
Lastaufnahmemittel, z.B. Haken, Krangabeln
entsprechend DGUV Regel 100–500 jährlich
Lagereinrichtungen
Regalprüfung und Regalinspektionen
Lagereinrichtungen sind nach §3 BetrSichV Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Jeder Arbeitgeber hat für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und gemäß §10 BetrSichV entsprechend Prüffristen zu ermitteln. Entsprechend der ermittelten Prüfintervalle ist die Regalanlage durch eine befähigte Person zu kontrollieren, da der Lagerbetreiber in der Verantwortung für gefahrlose Bedienungsbedingungen steht, trägt er die Sorge für seine Mitarbeiter, die Lagereinrichtung und die Unversehrtheit seiner Waren.
Die DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen fest und unter Punkt 9.4.2 bis 9.6 sind eindeutige Vorgaben zur Experteninspektion bezüglich der zu prüfenden Bauteile sowie der Beurteilung von Beschädigungen enthalten.
Erstellen von Belastungsschildern entsprechend der Vorgaben der DIN 15635
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Retten aus Höhe und Tiefen
entsprechend DGUV Regel 112–198 und 112–199
Steigtechnik
Leitern, Tritte und andere Aufstiegshilfen
entsprechend DGUV Regeln 208–016
Gerüstfreigaben
entsprechend DGUV Regel 201–011
Lärmmessungen
Erstellen von Lärmmessprotokollen und Festlegen von Lärmbereichen
DGUV Regel 112–194
Beleuchtung
Messen und Protokollieren der Beleuchtungsstärke an Arbeitsplätzen
ASR A 3.4