Prüfservice

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für diese oder eventuell auch andere Prüfungen.

Keine Prüfung ist so teuer wie die Verletzung eines Mitar­beiters durch ungeprüfte Arbeitsmittel! 

Elektrische Betriebs­mittel

Seit dem 01.05.2014 hat die DGUV das Schrif­tenwerk grund­legend verändert. Aus der BGV A3 wurde die DGUV Vorschrift 3 und aus der GUV‑V A3 wurde die DGUV Vorschrift 4. Beide Vorschriften gelten für die Prüfung elektri­scher Anlagen und Betriebsmittel.

Wir prüfen elektrische Geräte, Anlagen und Betriebs­mittel nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), den Techni­schen Regeln für Betriebs­si­cherheit (TRBS), Betriebs­si­cher­heits­ver­ordnung (BetrSichV) und Arbeits­schutz­gesetz (ArbschG).

Jede Werkstatt­ma­schine, jeder Lötkolben, Kaffee­ma­schine und selbst ein Verlän­ge­rungs­kabel muss in bestimmten Abständen nach DGUV V3 überprüft und die Messergeb­nisse proto­kol­liert werden.

Ortsfeste Geräte/​Anlagen sind festste­hende elektrische Verbraucher, die keine Trage­vor­richtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dies sind auch elektrische Betriebs­mittel, die vorüber­gehend fest angebracht sind und über beweg­liche Anschluss­lei­tungen betrieben werden.
Ortsver­än­der­liche Geräte sind elektrische Verbraucher, die während des Betriebes bzw. der Handhabung bewegt werden, oder die von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie am Stromnetz angeschlossen sind.

Für Ihre Sicherheit arbeiten wir 24/​7, damit betrieb­liche Abläufe nicht mehr als unbedingt notwendig gestört werden.

Hebetechnik

Anschlag­mittel, z. B. Ketten, Hebebänder
Lastauf­nah­me­mittel, z.B. Haken, Krangabeln
entspre­chend DGUV Regel 100–500 jährlich

Lager­ein­rich­tungen

Regal­prüfung und Regalinspektionen

Prüfservice von Regaleinrichtungen

Lager­ein­rich­tungen sind nach §3 BetrSichV Arbeits­mittel und unter­liegen der Betriebs­si­cher­heits­ver­ordnung. Jeder Arbeit­geber hat für Regalan­lagen eine Gefähr­dungs­be­ur­teilung zu erstellen und gemäß §10 BetrSichV entspre­chend Prüffristen zu ermitteln. Entspre­chend der ermit­telten Prüfin­ter­valle ist die Regalanlage durch eine befähigte Person zu kontrol­lieren, da der Lager­be­treiber in der Verant­wortung für gefahrlose Bedie­nungs­be­din­gungen steht, trägt er die Sorge für seine Mitar­beiter, die Lager­ein­richtung und die Unver­sehrtheit seiner Waren.

Regalbelastung

Die DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lager­ein­rich­tungen fest und unter Punkt 9.4.2 bis 9.6 sind eindeutige Vorgaben zur Exper­ten­in­spektion bezüglich der zu prüfenden Bauteile sowie der Beurteilung von Beschä­di­gungen enthalten.
Erstellen von Belastungs­schildern entspre­chend der Vorgaben der DIN 15635

Persön­liche Schutz­aus­rü­stung gegen Absturz

Retten aus Höhe und Tiefen
entspre­chend DGUV Regel 112–198 und 112–199

Steig­technik

Leitern, Tritte und andere Aufstiegs­hilfen
entspre­chend DGUV Regeln 208–016

Gerüst­frei­gaben
entspre­chend DGUV Regel 201–011

Lärmmes­sungen

Erstellen von Lärmmess­pro­to­kollen und Festlegen von Lärmbe­reichen
DGUV Regel 112–194

Beleuchtung

Messen und Proto­kol­lieren der Beleuch­tungs­stärke an Arbeits­plätzen
ASR A 3.4