Schulungen – Seminare
Mit unseren Ausbildungen erhalten Sie Rechtssicherheit. Unsere Unterweisungen entsprechen den jeweiligen DGUV Vorschriften.
Sie schützen Menschenleben und sparen erhebliche Kosten!
Übersicht Schulungen
Sicherheitsunterweisungen – eine Unternehmerpflicht.
Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz entstehen meist durch menschliches Fehlverhalten. Eine wirksame Maßnahme zu der jeder Unternehmer verpflichtet ist, sind Unterweisungen, die regelmäßig und zielorientiert erfolgen müssen.
Bei der Erstellung und Durchführung von Unterweisungen unterstützen wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Brandschutz
- Sicherer Umgang mit Gabelstapler, Kränen und Hubarbeitsbühnen
- Ladungssicherung
- Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
- Heben und Tragen
- Umgang mit Gefahrstoffen/Gefahrgut
- Gerüste, Leitern und Tritte
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Retten aus Höhen und Tiefen
Anwenderschulung entsprechend DGUV Regel 112–198 und 112–199 - Erstunterweisung für neue Mitarbeiter
- Führungskräfte – Schulung
- Branchenspezifische Unterweisungen
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Profitieren Sie durch unsere mehr als 10-jährige Erfahrung im Bereich Brandschutz.
Unser Angebot:
- Unterweisungen zum betrieblichen Brandschutz aller Mitarbeiter, Brandschutzübungen
- Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Von vielen Feuerversicherern wird die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten und die Einführung einer Brandschutzorganisation mit Beitragsnachlässen belohnt.
Schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter, Ihre Sachwerte und Ihr Unternehmen.
Wir kommen zu Ihnen!
Bundesweit!
Wünschen Sie ein individuelles Angebot?
Etwa jeder vierte Arbeitsunfall ereignet sich auf Transportwegen im Betrieb. Jährlich ereignen sich laut der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) rund 215.000 Unfälle, hiervon wären die meisten vermeidbar gewesen. Bei fast 20% dieser Unfälle waren Gabelstapler oder Hubwagen beteiligt.
Wer in einem Betrieb einen Gabelstapler oder ein ähnliches Gerät bewegen möchte/soll, benötigt einen Fahrausweis und die schriftliche Beauftragung des Unternehmers.
Unsere Ausbildung richtet sich genau nach den von den Berufsgenossenschaften festgelegten Lerninhalten.
Ohne qualifizierte Ausbildung bringt der Fahrer sich und andere in Gefahr. Diese Gefahren muss jeder Unternehmer von seinen Mitarbeitern abwenden, sonst drohen erhebliche finanzielle Belastungen durch Personen- und Sachschadensregulierung, Bußgelder und Arbeitsausfall.
In unseren Schulungen erwerben Mitarbeiter, die mit einem Gabelstapler arbeiten, alle Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Bedienen von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308–001.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Durch unsachgemäße Bedienung und nicht oder schlecht ausgebildeten Bedienern, setzen Sie Ihr Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter einem hohen Risiko aus. Oftmals kommt es sogar zur persönlichen Haftung bei Personenschäden.
Deshalb ist eine qualifizierte Ausbildung zwingend notwendig. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Ein Kranschein ist also Pflicht. Wir bilden in folgenden Kranarten aus:
- LKW-Ladekrane
- Turmdrehkrane
- Brückenkrane
- Portalkrane
- Mobilbaukrane
- Autokrane
Unsere Kranausbildung deckt die Inhalte der DGUV Vorschrift 52, DGUV G 309–003 vollständig ab und berücksichtigt auch die Vorkenntnisse, die persönliche Aufnahmefähigkeit Ihrer Mitarbeiter sowie die betriebsspezifischen Einsatzbedingungen für Ihr Unternehmen.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Anschlagen von Lasten
Beim Kranbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden. Der Anschläger trägt bei diesen Tätigkeiten eine äußerst hohe Verantwortung, auf diesen muss sich der Kranführer oftmals blind verlassen können.
Für das Anschlagen und den sicheren Hub sind insbesondere das Verhalten und die Kenntnisse des Anschlägers wichtig. Aus diesem Grund muss, entsprechend DGUV Regel 100–500 Kapitel 2.8, dieser Personenkreis zwingend im bestimmungsgemäßen Gebrauch von Anschlagmitteln ausgebildet sein. Hierzu gehört auch die augenscheinliche Prüfung der Anschlagmittel.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Hubarbeitsbühnen
Es ist eine der wichtigsten Aufgaben und eine Verpflichtung eines jeden Beschäftigten und Unternehmers, auf die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit des anderen zu achten. In diesem Bestreben wurden sicherheitstechnische Anforderungen für Hubarbeitsbühnen und deren Bediener erarbeitet.
Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 308–008 im April 2010 wurde erstmals von der DGUV eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen.
Wichtigstes Ziel unserer Ausbildung gemäß den Grundsätzen der DGUV G 308–008 ist es, Ihren Mitarbeitern, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten und somit empfindliche Belastungen durch Personen- und Sachschadensregulierung, Bußgelder und Arbeitsausfall zu verhindern.
Gerne bildet unser Sicherheitsmeister Kraftverkehr Ihre Mitarbeiter auch im Bereich Ladungssicherung nach VDI 2700a aus.
Warum?
Eine gute Ausbildung von Fahrer, Verlader und aller Beteiligten spart Zeit und Kosten!
Weiß der Lkw- Fahrer worauf es ankommt?
Wer trägt Verantwortung?
Das sind Lkw-Fahrer und diejenigen, die Fahrzeuge beladen bzw. die Ladung zur Verfügung stellen (Absender). Denn nur die, die direkten Einfluss auf die tatsächliche Beladung vor Ort haben, können die Ladungssicherungsmaßnahmen durchführen, und das sollte gemeinsam geschehen.
Verlader und Transporteur!
Warum Ladungssicherung betreiben?
Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit!
Wenn wir auf Achse sind, wollen wir sicher am Ziel ankommen. Wenn wir das schaffen, ist unterwegs auch nichts passiert, was wir zu verantworten hätten. So nebenbei werden auch Transportschäden vermieden, die in der Summe jedes Jahr mehrere 100 Millionen
EURO betragen, das motiviert zusätzlich.
Was muss der Verlader beachten?
Die beförderungssichere Beladung der Fahrzeuge. Dazu gehört das Stauen der Ladung sowie das Sichern auf dem Fahrzeug, und zwar so, dass die Ladung beim Transport nicht beschädigt wird. Dabei ist auch die Methode der Ladungssicherung auszuwählen und die erforderlichen Sicherungskräfte entsprechend zu berechnen.
Was müssen wir Fahrer beachten?
Zur betriebssicheren Beladung der Fahrzeuge und die Ladungssicherung zählen:
- Einhaltung der zulässigen Abmessungen und Achslasten
- Durchführung/Kontrolle der Ladungssicherungsmaßnahmen
- Unterwegskontrollen, z.B. Nachspannen der Zurrmittel